Blankokredit

In Kürze

Ein Blankokredit ist ein Kredit ohne vereinbarte dingliche oder persönliche Sicherheiten. Maßgeblich ist allein die Bonität des Kreditnehmers.

Definition

Blankokredit ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein Kreditverhältnis, bei dem die Kapitalüberlassung ohne gesonderte Sicherungsabrede erfolgt.

Ein Blankokredit liegt vor, wenn die Kreditentscheidung ausschließlich auf der persönlichen und wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit des Schuldners beruht.

Voraussetzung ist das Fehlen von Sicherheiten wie Bürgschaften, Pfandrechten oder Sicherungsübereignungen.

Die Risikobewertung erfolgt anhand von Einkommen, Vermögen, Geschäftsverlauf oder Bonitätskennzahlen des Kreditnehmers.

Der Blankokredit wird typischerweise in standardisierten oder laufenden Geschäftsbeziehungen eingeräumt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vergabe eines Blankokredit besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Blankokredit von:

  • besicherten Krediten, bei denen Rückzahlungsansprüche zusätzlich abgesichert sind

In der Praxis wird der Blankokredit häufig bei kurzfristigen Finanzierungen oder etablierten Kreditnehmern eingesetzt.