In Kürze
Ein Background-Check ist eine gezielte Überprüfung von Bewerberinformationen durch den potenziellen Arbeitgeber – über die eingereichten Unterlagen hinaus. Dabei müssen strenge rechtliche Grenzen eingehalten werden.
Definition
Bei einem Background-Check sammelt ein Unternehmen zusätzliche Informationen über Bewerberinnen und Bewerber. Das geschieht zum Beispiel durch Rückfragen bei früheren Arbeitgebern, Internet-Recherchen oder den Einsatz spezialisierter Dienstleister.
Es gibt kein grundsätzliches Verbot für solche Überprüfungen. Allerdings schützt das verfassungsmäßige Persönlichkeitsrecht die Bewerber: Das Unternehmen darf nur Informationen einholen, an denen es ein berechtigtes Interesse hat – also solche, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle stehen.
Folgende Gesetze sind dabei besonders relevant:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – verbietet Diskriminierung; bei Verstößen drohen Schadensersatzansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten; werden Daten gespeichert, müssen Bewerber nach § 33 BDSG ausdrücklich informiert werden
Ein Background-Check ist grundsätzlich zulässig, wenn der Bewerber ausdrücklich und konkret zustimmt – eine pauschale Einwilligung reicht nicht aus. Für bestimmte Auskünfte, etwa eine SCHUFA-Auskunft oder ein polizeiliches Führungszeugnis, ist eine gesonderte schriftliche Zustimmung erforderlich oder die Anforderung kann nur durch den Bewerber selbst erfolgen. Gleiches gilt für ärztliche, psychologische oder graphologische Gutachten.
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser einbezogen werden. Er hat weitreichende Mitwirkungsrechte bei der Personalauswahl und kann im Zweifelsfall eine Einstellung verhindern oder sogar eine Unterlassungsverfügung gegen Background-Checks erwirken. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema.