Bundeszuschuss

In Kürze

Der Bundeszuschuss ist eine Zahlung des Staates aus Steuermitteln an die gesetzliche Rentenversicherung. Er ergänzt die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und ist der größte Einzelposten im Bundeshaushalt.

Definition

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich nicht allein durch Beiträge. Der Bund zahlt zusätzlich erhebliche Summen aus dem allgemeinen Steueraufkommen — diese Zahlungen nennt man Bundeszuschuss.

Ein wichtiger Zweck dieser Zuschüsse ist die Finanzierung sogenannter versicherungsfremder Leistungen. Das sind Rentenleistungen, die nicht auf eigenen Beitragszahlungen beruhen, zum Beispiel die rentensteigernde Wirkung von Anrechnungszeiten oder Ersatzzeiten — etwa für frühere Kriegsteilnehmer.

Zusätzlich zum regulären Zuschuss kann der Bund Sonderzahlungen leisten, um das Rentenniveau zu stabilisieren oder den Beitragssatz in einem bestimmten Rahmen zu halten. So soll das Sicherungsniveau vor Steuern bis 2025 mindestens 48 % betragen, während der Beitragssatz die Marke von 20 % nicht überschreiten soll.

Die Höhe des Bundeszuschusses kann sich ändern: Die Bundesregierung hat geplant, den zusätzlichen Zuschuss ab 2024 um jährlich 600 Millionen Euro zu kürzen, um den Beitragssatz langfristig stabil bei 18,6 % zu halten.