In Kürze
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzlichen Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Es gilt für Arbeitnehmer in allen privaten Arbeitsverhältnissen.
Definition
Das Bundesurlaubsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz zur Regelung des bezahlten Erholungsurlaubs von Arbeitnehmern. Es legt einen verbindlichen Mindesturlaubsanspruch fest.
Der Anspruch besteht, wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt und die gesetzliche Wartezeit erfüllt ist. Das Gesetz regelt Dauer, zeitliche Festlegung, Übertragbarkeit und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs.
Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das unabdingbare Mindeststandards zwingend vorgibt für alle Arbeitsverhältnisse. Eine vertragliche Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist unzulässig.
Abzugrenzen ist das Bundesurlaubsgesetz von:
- tariflichen Mehrurlaubsregelungen
Der persönliche Geltungsbereich erfasst Arbeitnehmer, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen im privaten Sektor. Abweichungen sind nur zulässig, soweit Tarifverträge oder Gesetze günstigere Regelungen vorsehen.
In der Praxis strukturiert es die Urlaubsplanung, Entgeltfortzahlung während des Urlaubs und Konfliktlösungen zwischen Arbeitsvertragsparteien.