Bankgeheimnis

In Kürze

Das Bankgeheimnis verpflichtet Kreditinstitute zur vertraulichen Behandlung kundenbezogener Informationen. Es betrifft alle Tatsachen aus bestehenden oder angebahnten Geschäftsbeziehungen.

Definition

Bankgeheimnis ist ein bankrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die objektive Pflicht von Kreditinstituten zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen.

Erfasst sind sämtliche Informationen, die aus einer bestehenden oder angebahnten Geschäftsbeziehung resultieren. Das Bankgeheimnis liegt vor, wenn Kenntnisse im Rahmen typischer Bankgeschäfte organisatorisch erlangt worden sind.

Die Verpflichtung besteht unabhängig von einer ausdrücklichen vertraglichen Einzelvereinbarung zwischen Institut und Kunde. Das Bankgeheimnis beruht auf anerkanntem Gewohnheitsrecht und vertraglichen Nebenpflichten aus dem Schuldverhältnis.

Funktionale Rechtsgrundlage ist:

  • § 311 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit banküblichen Geschäftsbedingungen

Eine ausdrückliche gesetzliche Kodifikation des Bankgeheimnisses im deutschen Recht existiert nicht. Das Bankgeheimnis entfaltet keine Wirkung, soweit zwingende gesetzliche Auskunftspflichten gegenüber Behörden bestehen.

Abzugrenzen ist das Bankgeheimnis vom Steuergeheimnis, das öffentlich-rechtliche Regelungen zur behördlichen Datenverwendung enthält.

In der Praxis ist das Bankgeheimnis für Compliance, Organisationspflichten und arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflichten relevant.