In Kürze
Die Betriebsmedizin (auch: Arbeitsmedizin) schützt Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Sie soll Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern und bei der Wiedereingliederung nach Krankheit helfen.
Definition
Die Betriebsmedizin ist ein medizinischer Fachbereich, der sich mit den Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit von Beschäftigten befasst. Sie umfasst mehrere Teildisziplinen:
- Betriebshygiene
- Betriebspathologie
- Betriebsphysiologie
- Betriebspsychologie
- Betriebstoxikologie
Eng verwandt ist die Betriebsmedizin mit der Ergonomie — also der Wissenschaft, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse des Menschen anpasst.
Das wichtigste Ziel ist die Vorbeugung: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefährdungen sollen erst gar nicht entstehen. Kommt es dennoch zu einer Erkrankung, unterstützt die Betriebsmedizin bei der Genesung und der Rückkehr in den Beruf.
Zu den weiteren Aufgaben gehören Einstellungsuntersuchungen sowie Hilfe bei akuten Erkrankungen während der Arbeitszeit.
Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Folgende Paragraphen sind besonders wichtig:
- § 2 ASiG — Pflicht des Arbeitgebers, einen Betriebsarzt zu bestellen
- § 3 ASiG — Aufgaben des Betriebsarztes, u. a. arbeitsmedizinische Untersuchungen und Beobachtung des Arbeitsschutzes
- § 4 ASiG — Anforderungen an die arbeitsmedizinische Fachkunde des Betriebsarztes
- § 9 ASiG — Zusammenarbeit des Betriebsarztes mit dem Betriebsrat
- § 11 ASiG — Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (Pflicht ab 20 Beschäftigten)
- § 19 ASiG — Möglichkeit, überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste zu beauftragen (z. B. für kleine und mittlere Betriebe)
Betriebsärzte beraten den Arbeitgeber in vielen Bereichen: bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Auswahl von Schutzausrüstung, der Arbeitszeit- und Pausenregelung, der Organisation der Ersten Hilfe sowie bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung.