Beendigung

In Kürze

Beendigung von Betriebsvereinbarungen bezeichnet das rechtliche Ende kollektivrechtlicher Regelungen. Sie beschreibt abschließend die anerkannten Beendigungsmechanismen im Betriebsverfassungsrecht.

Definition

Beendigung von Betriebsvereinbarungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Regelung des zeitlichen Endes kollektiver Vereinbarungen. Sie beschreibt das rechtliche Ende der normativen Wirkung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Erfasst werden alle rechtlichen Beendigungsmechanismen, die das kollektive Regelungswerk vollständig außer Kraft setzen. Sie liegt vor, wenn Ablösung, Fristablauf, Kündigung, Zweckfortfall oder tatsächliche Umstände das Fortgelten ausschließen.

Maßgeblich ist eine objektive Beendigungslage, unabhängig von individuellen Willenserklärungen einzelner beteiligter Betriebsparteien.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 77 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Anwendung richtet sich nach dem normativen Charakter und dem jeweiligen Regelungsgegenstand der Vereinbarung. Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Fortführung oder Neuabschluss einer Vereinbarung.

Abzugrenzen ist die Beendigung von Betriebsvereinbarungen von der bloßen Änderung einer Betriebsvereinbarung mit fortbestehender Wirkung.

Sie ist praxisrelevant für die zeitliche Steuerung kollektiver Regelungen im laufenden Betrieb.