In Kürze
Das betriebliche Vorschlagswesen ermöglicht es Arbeitnehmern, freiwillig Ideen zur Verbesserung ihres Betriebs einzubringen und dafür eine Prämie zu erhalten. Es umfasst technische, organisatorische, kaufmännische und soziale Verbesserungsvorschläge.
Definition
Beim betrieblichen Vorschlagswesen — auch Ideenmanagement genannt — geht es darum, Ideen der Mitarbeiter zu sammeln, zu prüfen und zu belohnen. Erfasst werden alle Vorschläge, die die betriebliche Arbeit verbessern sollen, soweit sie nicht unter das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) fallen.
Wichtig: Ein Verbesserungsvorschlag muss eine konkrete Lösung für ein bestimmtes Problem aufzeigen. Bloße Kritik an bestehenden Zuständen reicht nicht aus.
Das betriebliche Vorschlagswesen erfasst ausschließlich sogenannte freie Verbesserungsvorschläge. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer muss den Vorschlag freiwillig einbringen — er darf also nicht bereits aufgrund seines Arbeitsvertrags dazu verpflichtet sein. Nur dann besteht ein Anspruch auf Belohnung.
Das betriebliche Vorschlagswesen existiert in Deutschland seit über 120 Jahren und ist heute fester Bestandteil der Unternehmenskultur in vielen Betrieben.
Typische Ziele des betrieblichen Vorschlagswesens sind:
- Förderung von Innovationen durch Mitarbeiterideen
- Verbesserung von Produkten, Arbeitsabläufen und Arbeitsbedingungen
- Steigerung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit
- Erhöhung der Produktqualität und Senkung von Produktionskosten
- Verbesserung von Umweltschutz und Arbeitssicherheit
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Abteilungen
- Beitrag zur Standort- und Beschäftigungssicherung