In Kürze
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet das rechtliche Ende eines bestehenden Arbeitsvertrags. Der Begriff erfasst alle gesetzlich anerkannten Beendigungstatbestände.
Definition
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung des endgültigen Endes eines Arbeitsvertrags. Sie beschreibt den rechtlichen Zustand, in dem die arbeitsvertraglichen Hauptpflichten dauerhaft nicht mehr bestehen.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt vor, wenn ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Beendigungstatbestand eingetreten ist. Als Beendigungstatbestände gelten insbesondere:
- Kündigung
- Fristablauf bei Befristung
- Aufhebungsvertrag
- gerichtliche Auflösung
- Tod des Arbeitnehmers
Voraussetzung ist eine objektiv feststehende Beendigungslage, die das Dauerschuldverhältnis vollständig auflöst. Der Eintritt der Beendigung wirkt unabhängig davon, von welcher Vertragspartei sie ausgeht.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind:
- § 620 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 623 BGB
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beendet alle arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten mit Wirkung ex nunc oder ex tunc. Sie begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung.
Abzugrenzen ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von:
- der bloßen Änderung eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses
- der Suspendierung eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist praxisrelevant für Kündigungsschutz, Entgeltansprüche und sozialrechtliche Folgewirkungen.