In Kürze
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ergreift, um die Gesundheit seiner Beschäftigten zu schützen und zu verbessern. Sie ist gesetzlich verankert und kann für Arbeitnehmer bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei gefördert werden.
Definition
Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu treffen. Diese Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Betriebliche Gesundheitsförderung geht über den reinen Arbeitsschutz hinaus: Sie zielt darauf ab, Beschäftigte langfristig gesund, leistungsfähig und motiviert zu halten. Davon profitieren beide Seiten — Arbeitnehmer bleiben fit, Arbeitgeber verzeichnen weniger Fehlzeiten und eine höhere Produktivität.
Ein wirksames BGF-Programm folgt einem festen Kreislauf aus drei Schritten:
- Analyse: Bestandsaufnahme der aktuellen Situation im Betrieb
- Planung und Durchführung: Gezielte Maßnahmen werden festgelegt und umgesetzt
- Evaluation: Die Wirksamkeit wird überprüft und das Programm bei Bedarf angepasst
Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen und zertifiziert sind.
Steuerlich begünstigt sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Vorbeugung körperlicher Belastungen (z. B. Rückengesundheit, Bewegungsapparat)
- Gesundheitsgerechte Gemeinschaftsverpflegung im Betrieb
- Stressbewältigung und psychosoziale Gesundheit
- Suchtprävention (z. B. Raucherentwöhnung)
Nicht steuerfrei sind hingegen Beiträge zu Sportvereinen oder Fitnessstudios, auch wenn sie vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung von Gesundheitsmaßnahmen bieten gesetzliche Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Das Präventionsgesetz verpflichtet Krankenkassen außerdem, mehr Mittel für betriebliche Gesundheitsförderung bereitzustellen.