In Kürze
Bei einer Betriebsbegehung werden Arbeitsplätze im Betrieb direkt besichtigt, um Gesundheitsgefahren zu erkennen und Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten.
Definition
Eine Betriebsbegehung ist die gezielte Untersuchung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen vor Ort im Betrieb. Ziel ist es, mögliche Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und daraus konkrete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
An einer Betriebsbegehung sollten möglichst gemeinsam teilnehmen:
- Arbeitgeber oder sein Vertreter
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
- Sicherheitsbeauftragter
- Mitglied des Betriebsrats
Die Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei gemeinsamen Begehungen ist gesetzlich vorgeschrieben:
- § 10 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) — verpflichtet beide zur Zusammenarbeit und ausdrücklich zur gemeinsamen Betriebsbegehung
- § 80 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — verpflichtet den Betriebsrat, die Einhaltung von Arbeitsrecht und Arbeitsschutz zu überwachen
Der Betriebsrat hat darüber hinaus ein eigenes Recht auf Betriebsbegehungen. Er darf alle Arbeitsplätze im Betrieb betreten und Stichproben durchführen — ohne Zustimmung des Arbeitgebers und ohne einen konkreten Verdacht auf Verstöße.
Besonderheit bei mobiler Arbeit: Arbeiten Beschäftigte ganz oder teilweise von zu Hause, ist eine Besichtigung des Heimarbeitsplatzes nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen Person möglich. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schützt Arbeitnehmer davor, dass ihr privater Wohnraum ohne ihre Zustimmung betreten wird.