Bruttolohn

In Kürze

Der Bruttolohn ist das Gesamtentgelt, das ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit erhält – bevor Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Was danach übrig bleibt, ist der Nettolohn.

Definition

Der Bruttolohn umfasst alle Vergütungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses erhält. Dazu zählen das monatliche Gehalt (bei Angestellten), der Stundenlohn (bei gewerblichen Arbeitnehmern) oder die Ausbildungsvergütung (bei Auszubildenden).

Zum Bruttolohn gehören auch weitere Bestandteile, die sich aus gesetzlichen, tariflichen, betrieblichen oder einzelvertraglichen Regelungen ergeben. Dazu zählen unter anderem Sachbezüge wie ein Dienstwagen oder freie Verpflegung sowie Zahlungen von Dritten, wenn diese im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auch Einmalzahlungen wie Prämien oder Sonderzahlungen sind Teil des Bruttolohns.

Der Bruttolohn bildet die Grundlage für zwei verschiedene Abzüge:

  • Steuern: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Pauschalsteuern
  • Sozialversicherungsbeiträge: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Wichtig: Für Steuern und Sozialversicherung gelten unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Bei der Lohnsteuer werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt, etwa der Altersentlastungsbetrag für ältere Arbeitnehmer. Bei der Sozialversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze – Verdienst oberhalb dieser Grenze wird nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen, in dem alle für den Steuerabzug relevanten Angaben eingetragen werden (§ 41 EStG). Dazu gehören Lohnsteuerklasse, Freibeträge sowie steuerfreie Bezüge und Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld.

Bei Erkrankung besteht in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung – der Bruttolohn wird dann bis zu sechs Wochen weitergezahlt, ohne dass der Arbeitnehmer arbeiten muss.