In Kürze
Buchführung ist die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Sie dient der Dokumentation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Definition
Buchführung ist ein handels- und steuerrechtliches Instrument zur geordneten Erfassung betrieblicher Geschäftsvorfälle. Der Begriff bezeichnet die planmäßige, vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnung aller Vermögens- und Schuldveränderungen eines Unternehmens.
Sie erfasst sämtliche Geschäftsvorfälle anhand von Belegen und ordnet sie zeitlich sowie sachlich zu. Buchführung liegt vor, wenn Geschäftsvorfälle fortlaufend, richtig und zeitgerecht auf Bestands- und Erfolgskonten festgehalten sind.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- §§ 238 ff. Handelsgesetzbuch (HGB)
- §§ 140 ff. Abgabenordnung (AO)
Die Aufzeichnungen ermöglichen die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für abgeschlossene Abrechnungsperioden. Sie dienen zugleich der Information des Unternehmers und der Nachprüfbarkeit durch Dritte.
Eine gesetzliche Pflicht zur Buchführung besteht nur bei Vorliegen gesetzlich bestimmter Voraussetzungen.
Abzugrenzen ist die Buchführung von:
- Kostenrechnung
- Controlling
Unterschiede bestehen durch ihre gesetzlich normierte Dokumentations- und Beweisfunktion.
In der Praxis bildet sie die Grundlage für Besteuerung, Gläubigerschutz und wirtschaftliche Beurteilung des Unternehmens.