In Kürze
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle beweglichen Gegenstände eines Unternehmens, die nicht direkt zur Produktion genutzt werden. Sie gehört zum Anlagevermögen und wird in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen.
Definition
Zum Anlagevermögen eines Unternehmens zählen nicht nur Maschinen und Produktionsanlagen, sondern auch alle sonstigen Gegenstände, die dauerhaft im Betrieb genutzt werden. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist ein Teil davon — sie kommt in nahezu jedem Unternehmen vor, unabhängig von der Branche.
Unter Betriebsausstattung fallen zum Beispiel:
- Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Gabelstapler)
- Werkzeuge und Werkstätteneinrichtungen
- Lagereinrichtungen und Lagerbehälter
- Prüf- und Messmittel sowie Laborgeräte
Zur Geschäftsausstattung gehören unter anderem:
- Büromöbel und Büromaschinen
- Computer und Telefonanlagen
- Arbeitsmittel und Organisationsmittel
In der Bilanz erscheint die Betriebs- und Geschäftsausstattung unter Sachanlagen auf der Aktivseite. Gegenstände werden dort mit ihren Anschaffungskosten erfasst und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer richtet sich nach den offiziellen Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums.
Viele Gegenstände können als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden. Das bedeutet: Sie müssen nicht in der Bilanz aktiviert werden, sondern dürfen sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Wichtig ist außerdem die Frage, ob ein Gegenstand zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört. Nur Betriebsvermögen muss bilanziert werden. Bei gemischter Nutzung gilt:
- Über 50 % betriebliche Nutzung: notwendiges Betriebsvermögen
- 10 % bis 50 % betriebliche Nutzung: gewillkürtes Betriebsvermögen
- Unter 10 % betriebliche Nutzung: notwendiges Privatvermögen