Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

In Kürze

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst staatliche Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung von Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie verbindet Beratung, Betreuung und finanzielle Förderung im bestehenden Arbeitsverhältnis.

Definition

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur institutionellen Unterstützung schwerbehinderter Menschen im Beschäftigungssystem. Sie bezeichnet Leistungen des Integrationsamts zur Sicherung, Stabilisierung und Förderung bestehender oder angestrebter Arbeitsverhältnisse.

Begleitende Hilfe liegt vor, wenn individuelle persönliche, fachliche oder finanzielle Unterstützungsleistungen arbeitsplatzbezogen festgelegt sind.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 185 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Diese Hilfe begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Leistungen oder deren konkrete Ausgestaltung.

Abzugrenzen ist sie von Leistungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durch ihre arbeitsplatzbezogene Nachrangigkeit.

In der Praxis dient sie der fortlaufenden Sicherung von Beschäftigung und Vermeidung arbeitsbedingter Teilhaberisiken.