In Kürze
Die Betriebsnummer ist eine staatlich vergebene Identifikationsnummer für Arbeitgeber im Sozialversicherungssystem. Sie ermöglicht die eindeutige Zuordnung von Beschäftigtendaten zu einem Betrieb.
Definition
Die Betriebsnummer ist ein arbeitsrechtliches Instrument und bezeichnet eine achtstellige numerische Kennung. Sie dient der eindeutigen Identifizierung eines Arbeitgebers im Sozialversicherungsrecht.
Die Betriebsnummer knüpft an einen eigenständigen Betriebsbegriff an, nicht an das rechtliche Unternehmen. Maßgeblich ist eine organisatorisch abgrenzbare Einheit, in der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt werden.
Die Vergabe erfolgt zentral durch die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitgebers oder eines Bevollmächtigten.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 28a Absatz 3 Nummer 6 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
- Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
Eine Verpflichtung zur Beantragung besteht nur bei Aufnahme sozialversicherungspflichtiger oder geringfügiger Beschäftigung.
Die Betriebsnummer begründet keinen eigenständigen arbeitsvertraglichen Status oder materiellen Anspruch.
Abzugrenzen ist die Betriebsnummer von:
- sonstigen Registrierungsnummern anderer Behörden
- Kammern
In der Praxis ermöglicht sie die automatisierte Meldung von Beschäftigungsdaten und die Erstellung amtlicher Beschäftigungsstatistiken.