Betriebsordnung

In Kürze

Die Betriebsordnung regelt verbindlich das innerbetriebliche Ordnungs- und Zusammenarbeitsverhalten. Sie wirkt betriebsintern und konkretisiert das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Definition

Betriebsordnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet ein innerbetriebliches Regelwerk zur Ordnung des Verhaltens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer.

Die Betriebsordnung erfasst allgemeine, abstrakt formulierte Vorgaben für betriebliche Abläufe, Sicherheit, Ordnung und Zusammenarbeit. Voraussetzung ist eine auf Dauer angelegte Regelung mit Geltung für alle oder bestimmte Arbeitnehmergruppen.

Die Betriebsordnung wird durch den Arbeitgeber erlassen und wirkt unmittelbar im Arbeitsverhältnis.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 87 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (Mitbestimmung bei Ordnungsverhalten)
  • § 106 Gewerbeordnung (GewO) (Direktionsrecht)

Die Betriebsordnung begründet keinen eigenständigen individualrechtlichen Anspruch der Arbeitnehmer.

Abzugrenzen ist die Betriebsordnung von der Betriebsvereinbarung, die als kollektivrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat entsteht.

In der Praxis dient die Betriebsordnung der einheitlichen Steuerung betrieblicher Verhaltens- und Organisationsanforderungen.