In Kürze
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein strukturiertes Verfahren zur Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Es zielt darauf ab, geeignete Maßnahmen unter Beteiligung der betroffenen Person zu klären.
Definition
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein arbeitsrechtliches Instrument und ein gesetzlich vorgesehenes, ergebnisoffenes Klärungsverfahren. Es dient der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit erkrankter Beschäftigter.
Das Verfahren wird eingeleitet, wenn innerhalb von zwölf Monaten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen festgestellt wird. Ziel ist die Feststellung geeigneter betrieblicher oder organisatorischer Maßnahmen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit.
Es erfasst alle Beschäftigten, unabhängig von Behinderung, Betriebsgröße oder Bestehen einer Interessenvertretung.
Rechtsgrundlage ist:
- § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
BEM begründet keine Verpflichtung zur Annahme oder Mitwirkung durch die betroffene Person.
Abzugrenzen ist BEM von der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Sozialversicherungsrecht.
BEM hat insbesondere Bedeutung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung krankheitsbedingter Kündigungen.