Betriebsfremde Aufwendungen

In Kürze

Betriebsfremde Aufwendungen sind Aufwendungen ohne unmittelbaren Bezug zum Betriebszweck. Sie fallen unabhängig vom Umfang der betrieblichen Leistungserstellung an.

Definition

Betriebsfremde Aufwendungen ist ein steuerrechtlicher Begriff zur Einordnung nicht betriebszweckbezogener Aufwendungen. Erfasst werden Aufwendungen, die nicht durch die eigentliche Leistungserstellung oder den operativen Betriebszweck veranlasst sind.

Betriebsfremde Aufwendungen liegen vor, wenn ein Aufwand dem Unternehmen zuzurechnen ist, jedoch keinen funktionalen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit aufweist.

Voraussetzung ist, dass der Aufwand unabhängig von Art, Umfang und Intensität der betrieblichen Aktivität entsteht. Die Einordnung erfolgt nach objektiven wirtschaftlichen Kriterien der betrieblichen Veranlassung.

Betriebsfremde Aufwendungen begründen keinen Anspruch auf Berücksichtigung in der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie sind von betrieblichen Aufwendungen mit unmittelbarem Bezug zum Betriebszweck klar abzugrenzen.

Für die Praxis sind Betriebsfremde Aufwendungen insbesondere für Abgrenzungsfragen zwischen Finanzbuchhaltung und interner Kalkulation bedeutsam. Sie beeinflussen regelmäßig den handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschluss, nicht jedoch die innerbetriebliche Kostensteuerung.