Bilanz

Die Bilanz ist eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie zeigt, woher das Geld kommt und wofür es eingesetzt wird.

In Kürze

Die Bilanz ist eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie zeigt, woher das Geld kommt und wofür es eingesetzt wird.

Definition

Das Wort „Bilanz" stammt aus dem Italienischen (bilancia = Waage) und beschreibt das Gleichgewicht zwischen zwei Seiten. Eine Bilanz wird erstmals beim Start eines Unternehmens aufgestellt und danach jedes Jahr zum Ende des Geschäftsjahres.

Die Bilanz ist in Kontoform aufgebaut (§ 266 HGB) und besteht aus zwei Seiten:

  • Aktivseite (links): Alle Vermögensgegenstände und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten — also wofür das Geld eingesetzt wurde.
  • Passivseite (rechts): Eigenkapital, Schulden und passive Rechnungsabgrenzungsposten — also woher das Geld stammt.

Rechtsgrundlage ist insbesondere § 242 HGB, ergänzt durch die Bewertungsregeln und Gliederungsvorschriften des HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 267 Abs. 1 HGB eine vereinfachte, verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die wichtigsten Posten enthält.

Die Bilanz muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt werden. Dazu gehören:

  • Vollständigkeit: Alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten müssen erfasst sein.
  • Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Bilanz muss so gegliedert sein, dass ein Außenstehender die Lage des Unternehmens nachvollziehen kann.
  • Bilanzstetigkeit: Bewertungsmethoden sollen von Jahr zu Jahr gleich bleiben; Abweichungen müssen im Anhang erklärt werden.
  • Formelle Bilanzkontinuität: Die Schlussbilanz eines Jahres ist gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des nächsten Jahres — die Werte müssen übereinstimmen.

Neben der Handelsbilanz gibt es die Steuerbilanz, die aus der Handelsbilanz abgeleitet wird. Grundsätzlich gelten die Ansätze der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz — das nennt sich Maßgeblichkeitsgrundsatz. Viele kleinere Unternehmen erstellen aus Kostengründen nur eine Steuerbilanz.

Abzugrenzen ist die Bilanz von der Gewinn- und Verlustrechnung: Diese stellt ausschließlich periodenbezogene Erträge und Aufwendungen dar, während die Bilanz die Vermögens- und Schuldenlage zu einem Stichtag abbildet. Die Bilanz begründet keinen eigenständigen Zahlungs- oder Leistungsanspruch zwischen den Beteiligten.

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