Beherrschungsvertrag

In Kürze

Beherrschungsvertrag regelt die Unterordnung der Unternehmensleitung in einem Konzern. Er ermöglicht verbindliche Weisungen eines herrschenden Unternehmens.

Definition

Ein Beherrschungsvertrag ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff zur vertraglichen Unterordnung einer Aktiengesellschaft unter ein anderes Unternehmen. Er beschreibt einen Unternehmensvertrag, durch den die Leitungsmacht dauerhaft auf das herrschende Unternehmen übertragen wird.

Ein Beherrschungsvertrag liegt vor, wenn die Leitungsbefugnis umfassend festgelegt ist und der Vorstand weisungsgebunden handelt.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 291 Aktiengesetz (AktG)
  • § 308 AktG zur Weisungsbefugnis
  • § 302 AktG zur Verlustübernahme

Der Beherrschungsvertrag begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch einzelner Arbeitnehmer gegen das herrschende Unternehmen.

Abzugrenzen ist der Beherrschungsvertrag vom Gleichordnungskonzern, bei dem keine Abhängigkeit trotz einheitlicher Leitung besteht.

In der Praxis beeinflusst er Mitbestimmung, Konzernhaftung und betriebliche Altersversorgung innerhalb verbundener Unternehmen.