Berufskrankheit

In Kürze

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch besondere Belastungen am Arbeitsplatz entsteht. Sie gilt rechtlich als Arbeitsunfall und löst bestimmte Ansprüche für Arbeitnehmer aus.

Definition

Als Berufskrankheit gelten nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen solche Krankheiten, die durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Berufsgruppen ausschließlich durch ihre Arbeit ausgesetzt sind. Die anerkannten Berufskrankheiten sind in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung aufgelistet.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII. Da die Berufskrankheitenverordnung nur in größeren Abständen aktualisiert wird, kann der Unfallversicherungsträger im Einzelfall auch eine nicht gelistete Krankheit wie eine Berufskrankheit entschädigen — sofern neuere medizinische Erkenntnisse dies stützen.

Eine Berufskrankheit wird rechtlich wie ein Arbeitsunfall behandelt und ist damit durch den zuständigen Unfallversicherungsträger zu entschädigen.

Für Arbeitnehmer ergeben sich daraus zwei wichtige Folgen:

  • Lohnfortzahlung: Wer wegen einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Krankheitskosten, die durch eine typische Berufskrankheit entstehen und nicht von anderer Seite erstattet werden, können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.