Berufskrankheiten

Eine Berufskrankheit ist eine staatlich anerkannte Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht oder wesentlich begünstigt wurde. Sie gilt als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung und berechtigt zu deren Leistungen.

In Kürze

Eine Berufskrankheit ist eine staatlich anerkannte Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht oder wesentlich begünstigt wurde. Sie gilt als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung und berechtigt zu deren Leistungen.

Definition

Als Berufskrankheit gilt eine Krankheit, die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt ist und die ein Versicherter infolge seiner versicherten Tätigkeit erleidet. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Voraussetzung ist ein wissenschaftlich gesicherter Ursachenzusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung. Bestimmte Personengruppen müssen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung den auslösenden Einwirkungen ausgesetzt sein.

Die Anlage 1 der BKV listet alle anerkannten Berufskrankheiten abschließend auf. Sie sind in folgende Gruppen eingeteilt:

  • Krankheiten durch chemische Einwirkungen
  • Krankheiten durch physikalische Einwirkungen
  • Krankheiten durch Infektionserreger oder Parasiten sowie Tropenkrankheiten
  • Erkrankungen der Atemwege, der Lungen, des Rippen- oder Bauchfells und der Eierstöcke
  • Hautkrankheiten
  • Krankheiten sonstiger Ursache

In Ausnahmefällen können die Unfallversicherungsträger auch eine Krankheit anerkennen, die nicht in der BKV steht, wenn neue medizinische Erkenntnisse dies rechtfertigen (§ 9 Abs. 2 SGB VII). Erkrankt jemand an einer gelisteten Berufskrankheit und gibt es keine Hinweise auf eine andere Ursache, wird der berufliche Zusammenhang gesetzlich vermutet (§ 9 Abs. 3 SGB VII).

Eine anerkannte Berufskrankheit ist — ebenso wie ein Arbeitsunfall — ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 7 Abs. 1 SGB VII). Vom Arbeitsunfall unterscheidet sie sich dadurch, dass keine einmalige, zeitlich begrenzte Einwirkung, sondern eine länger andauernde berufliche Belastung ursächlich ist.

Wissensdatenbank

Fragen & Antworten

rund um die Mitbestimmung

Zur Wissensdatenbank