Berufsausbildungsverhältnis

In Kürze

Berufsausbildungsverhältnis bezeichnet ein besonderes Rechtsverhältnis zur beruflichen Qualifizierung. Es ist auf Ausbildung gerichtet und nicht auf entgeltliche Arbeitsleistung.

Definition

Berufsausbildungsverhältnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet ein gesetzlich geregeltes Vertragsverhältnis zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit in anerkannten Ausbildungsberufen.

Ein Berufsausbildungsverhältnis liegt vor, wenn Ausbildender und Auszubildender einen wirksamen Berufsausbildungsvertrag schließen. Die Hauptpflicht besteht in der planmäßigen Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Ausbildenden.

Der Auszubildende schuldet keine Arbeitsleistung, sondern das Bemühen um den Ausbildungserfolg. Berufsausbildungsverhältnis unterliegt den besonderen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Ergänzend finden arbeitsrechtliche Normen Anwendung, soweit Wesen und Zweck nicht entgegenstehen.

Ein Berufsausbildungsverhältnis begründet keinen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Ausbildungsende.

Abzugrenzen ist es vom Arbeitsverhältnis mit Austausch von Arbeitsleistung gegen Entgelt.

In der Praxis strukturiert das Berufsausbildungsverhältnis den rechtlichen Rahmen dualer Berufsausbildung.