Betriebsänderung

In Kürze

Die Betriebsänderung bezeichnet grundlegende organisatorische Eingriffe in einen Betrieb. Sie löst besondere Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus.

Definition

Der Begriff Betriebsänderung erfasst grundlegende strukturelle Maßnahmen im Betrieb. Es handelt sich um eine vom Arbeitgeber geplante Umgestaltung, die Organisation, Zweck, Anlagen oder Standort des Betriebs wesentlich verändert.

Eine Betriebsänderung liegt vor, wenn die Maßnahme erhebliche Nachteile für die Belegschaft oder wesentliche Teile der Belegschaft verursachen kann. Tatbestandlich erforderlich sind eine unternehmerische Planungsentscheidung und deren erhebliche Auswirkung auf Arbeitsbedingungen oder Beschäftigung.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Dieser normiert die Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats. Die Betriebsänderung setzt voraus, dass dem Unternehmen regelmäßig mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer angehören.

Typisierte Fallgruppen sind insbesondere:

  • Stilllegung
  • Verlegung
  • Zusammenschluss
  • Spaltung
  • grundlegende Änderungen von Organisation und Arbeitsmethoden

Eine Betriebsänderung begründet keinen Anspruch auf den Fortbestand des Betriebs oder einzelner Arbeitsplätze.

Abzugrenzen ist sie vom Betriebsübergang nach:

  • § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Beim Betriebsübergang wechselt der Rechtsträger.

In der Praxis bildet die Betriebsänderung den Anknüpfungspunkt für Interessenausgleich, Sozialplan und mögliche Nachteilsausgleiche.