In Kürze
Die Bankvollmacht regelt die rechtsgeschäftliche Vertretung eines Kontoinhabers gegenüber einem Kreditinstitut. Sie ermöglicht Dritten die Wahrnehmung banküblicher Rechtsgeschäfte.
Definition
Die Bankvollmacht ist ein zivilrechtliches Instrument, das die rechtsgeschäftliche Ermächtigung einer Person zur Vertretung gegenüber einem Kreditinstitut bezeichnet. Sie umfasst die Befugnis, im Namen des Kontoinhabers bankübliche Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Bankvollmacht liegt vor, wenn eine wirksame Vertretungsmacht nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln begründet ist. Die Erteilung setzt eine entsprechende Willenserklärung des Kontoinhabers voraus, deren Form gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Inhalt und Umfang der Bankvollmacht bestimmen sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut. Die rechtliche Wirkung besteht in der unmittelbaren Zurechnung der vorgenommenen Rechtsgeschäfte zum Kontoinhaber.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 167 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Bankvollmacht berechtigt nicht zu Rechtsgeschäften außerhalb des vereinbarten oder banküblichen Geschäftskreises.
Abzugrenzen ist die Bankvollmacht von:
- der Kontovollmacht mit Beschränkung auf einzelne Konten
In der Praxis ermöglicht die Bankvollmacht eine kontinuierliche Kontoverwaltung bei Abwesenheit oder Handlungsunfähigkeit des Kontoinhabers.