Betriebssicherheitsverordnung

In Kürze

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schützt Beschäftigte bei der Arbeit mit Maschinen, Geräten und Anlagen. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

Definition

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zentrale Rechtsverordnung im deutschen Arbeitsschutzrecht. Sie legt fest, wie Arbeitsmittel sicher bereitgestellt und benutzt werden müssen — und welche besonderen Anforderungen für sogenannte überwachungsbedürftige Anlagen gelten.

Arbeitsmittel sind alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die Beschäftigte bei ihrer Arbeit verwenden. Dazu zählen nicht nur das Bedienen und Betreiben, sondern auch Montage, Reinigung, Prüfung, Transport und Überwachung.

Kern der Verordnung ist ein einheitliches Schutzkonzept. Es umfasst vier Grundbausteine:

  • Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV — der Arbeitgeber muss Risiken systematisch ermitteln und bewerten
  • „Stand der Technik" als verbindlicher Sicherheitsmaßstab
  • Schutzmaßnahmen und Prüfungen für alle Arbeitsmittel
  • Mindestanforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln

Die BetrSichV ist in fünf Abschnitte und drei Anhänge gegliedert. Die Abschnitte regeln allgemeine Vorschriften, Gefährdungsbeurteilung, besondere Pflichten für überwachungsbedürftige Anlagen sowie Vollzug und Sanktionen. Die Anhänge enthalten konkrete Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel und Anlagen.