In Kürze
Betriebliche Gesundheitsförderung gelingt nur, wenn alle Beteiligten – von der Unternehmensleitung bis zu den Beschäftigten – von Anfang an eingebunden sind. Nur gemeinsam getragene Maßnahmen sind glaubwürdig und wirksam.
Definition
Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung können nicht einfach von oben angeordnet werden. Entscheidend ist, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beginn an aktiv in den Prozess einbezogen werden – ebenso wie alle Führungsebenen.
Die Unternehmensleitung trägt dabei eine besondere Verantwortung: Sie muss Gesundheitsförderung als echtes Unternehmensziel verankern und alle Maßnahmen sichtbar unterstützen. Halbherzige Ansätze schaden mehr als sie nützen.
Neben Beschäftigten und Führungskräften gehören typischerweise folgende Personen und Stellen dazu:
- Betriebsarzt
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebs- oder Personalrat
- Vertreter der Krankenkassen
- Vertreter der Berufsgenossenschaft
- Ggf. ein externer Berater oder Moderator
Die Maßnahmen werden am sinnvollsten durch einen sogenannten Gesundheitszirkel strukturiert und begleitet. Offene Kommunikation gegenüber allen Beteiligten ist dabei entscheidend – Gerüchte durch Unwissen wirken kontraproduktiv.
Krankenkassen sind durch das Präventionsgesetz verpflichtet, betriebliche Gesundheitsförderung aktiv zu unterstützen. Arbeitgeberleistungen für qualitätsgesicherte und zertifizierte Präventionsmaßnahmen sind bis zu 600 Euro pro Jahr und Person steuerfrei. Nicht jedes Angebot – etwa eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft – erfüllt diese Voraussetzung.
Seit der Corona-Pandemie werden viele Gesundheitsangebote auch digital oder online angeboten. Das erleichtert den Zugang, stellt aber besonders für Beschäftigte im Homeoffice eine Herausforderung dar, wenn es um die Erreichbarkeit geht.