Betr. Eingliederungsmanagement (BEM) - Verfahren

In Kürze

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das Arbeitgeber durchführen müssen, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank war. Ziel ist es, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Definition

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, betroffene Beschäftigte schriftlich über das BEM-Verfahren zu informieren — über Sinn, Ablauf, Datenschutz und die Freiwilligkeit der Teilnahme. Diese Pflicht gilt auch in Betrieben ohne Betriebsrat.

Die Durchführung übernimmt häufig ein sogenanntes Integrationsteam, dem Vertreter des Arbeitgebers, des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung und ggf. der Sozialberatung angehören. Das Team sollte klein gehalten werden, um Vertraulichkeit und Datenschutz zu gewährleisten.

Ist ein schwerbehinderter Mensch betroffen, muss zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung einbezogen werden (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Das Integrationsamt kann bei Bedarf finanzielle oder beratende Unterstützung leisten.

Seit einer Neufassung des § 167 Abs. 2 SGB IX dürfen Beschäftigte zu BEM-Gesprächen eine Vertrauensperson eigener Wahl mitbringen. Das kann besonders in Kleinbetrieben ohne Betriebsrat hilfreich sein.

Im Gespräch selbst wird eine Ist-Analyse der Einschränkungen erstellt, mögliche arbeitsplatzbezogene Ursachen werden untersucht und Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung erörtert. Am Ende sollte ein konkreter Maßnahmenplan stehen. Eingliederungsangebote können auch schrittweise umgesetzt werden.

Das BEM-Verfahren ist ein fortlaufender Prozess ohne festes Ende. Es gilt als abgeschlossen, wenn die Fehlzeiten wieder unter die Sechs-Wochen-Grenze sinken oder der Beschäftigte eine Tätigkeit an einem angepassten oder neuen Arbeitsplatz aufnimmt.

Der Ablauf des Verfahrens kann — und sollte — durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Das schafft Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für alle Beschäftigten.