In Kürze
Die Berufsberatung ist ein kostenloses Angebot der Agenturen für Arbeit. Sie hilft Jugendlichen und Erwachsenen bei der Berufswahl, beim Berufswechsel und bei der Suche nach Ausbildungs- oder Arbeitsstellen.
Definition
Die gesetzliche Grundlage für die Berufsberatung findet sich in §§ 29 ff. SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch). Die Agenturen für Arbeit sind verpflichtet, dieses Angebot allen Personen zu machen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen — unabhängig davon, ob sie in der Arbeitslosenversicherung versichert sind.
Die Berufsberatung umfasst Auskunft und Rat zu folgenden Themen:
- Berufswahl, Berufswechsel und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
- Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und einzelner Berufe
- Möglichkeiten der beruflichen Bildung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
- Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Leistungen der Arbeitsförderung
- Ausbildungsförderung und schulische Bildung, soweit sie für die Berufswahl relevant sind
Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem individuellen Bedarf der ratsuchenden Person. Dabei werden persönliche Neigung, Eignung, Fähigkeiten und Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Die Beratung kann auch noch nach Beginn einer Ausbildung oder Arbeit stattfinden, wenn die betroffene Person zustimmt und dies zur Festigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses sinnvoll ist (§ 31 Abs. 2 SGB III). Auch Arbeitgeber können eine Beratung zur Lage auf dem Arbeitsmarkt und zur Besetzung von Stellen in Anspruch nehmen.