Beschäftigungsabweichung

In Kürze

Beschäftigungsabweichung bezeichnet die rechnerische Abweichung zwischen geplanter und tatsächlicher Auslastung betrieblicher Kapazitäten. Sie beeinflusst die Verteilung fixer Kosten innerhalb einer Kostenrechnung.

Definition

Beschäftigungsabweichung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Differenz zwischen geplanter und tatsächlich realisierter Beschäftigung innerhalb vorgegebener Kapazitätsgrenzen beschreibt.

Erfasst wird ausschließlich die mengenmäßige Abweichung der Auslastung, nicht die Höhe einzelner Kostenarten. Eine Beschäftigungsabweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Produktions- oder Leistungsmenge von der Planbeschäftigung abweicht.

Maßgeblich ist die rechnerische Zuordnung fixer Kosten auf Basis der geplanten Beschäftigung. Die Ermittlung erfolgt regelmäßig im Rahmen der flexiblen Plankostenrechnung auf Kostenstellenebene.

Rechtsgrundlagen im engeren Sinne sind gesetzlich nicht normiert und ergeben sich aus betriebsinternen Kalkulationssystemen. Eine unmittelbare arbeitsvertragliche Verpflichtung oder Rechtsfolge wird durch Beschäftigungsabweichung nicht begründet.

Der Begriff ist von personalwirtschaftlichen Abweichungen bei Arbeitnehmerzahlen klar zu unterscheiden.

Beschäftigungsabweichung besitzt praktische Relevanz für die Beurteilung von Kapazitätsauslastung und Leerkosten in Unternehmen.