Bestandsveränderung

In Kürze

Bestandsveränderungen zeigen, ob die Lagervorräte eines Unternehmens im Laufe eines Geschäftsjahres gestiegen oder gesunken sind. Sie sind wichtig für eine korrekte Berechnung des Unternehmensergebnisses.

Definition

Im Rechnungswesen bezeichnet der Begriff Bestandsveränderungen Veränderungen im Vorratsvermögen eines Unternehmens. Dazu gehören Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fremdbezogene Waren sowie selbst hergestellte fertige und unfertige Erzeugnisse.

Die Bestände werden im Rahmen der jährlichen Inventur gezählt und bewertet. Dabei stellt sich heraus, ob mehr auf Lager liegt als zu Beginn des Jahres (Bestandsmehrung) oder weniger (Bestandsminderung).

Eine Bestandsmehrung entsteht zum Beispiel, wenn ein Unternehmen mehr produziert hat, als es verkaufen konnte. Eine Bestandsminderung tritt auf, wenn mehr verkauft wurde, als im laufenden Jahr produziert worden ist.

Für die korrekte Ermittlung des Unternehmensergebnisses müssen diese Veränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) berücksichtigt werden. In Deutschland ist dafür das sogenannte Gesamtkostenverfahren üblich: Alle Aufwendungen eines Jahres fließen in die GuV ein, und ihnen werden neben den Umsatzerlösen auch die Erlöse aus Bestandsveränderungen gegenübergestellt.

Der gesetzliche Rahmen ergibt sich aus:

  • § 275 Abs. 2 Nr. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) — schreibt vor, dass beim Gesamtkostenverfahren die „Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" in der GuV auszuweisen ist.