In Kürze
Eine Belegschaftsversammlung ist eine Zusammenkunft aller Arbeitnehmer eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber zur Information einberufen wird. Sie ist kein Organ der Betriebsverfassung und unterscheidet sich damit grundlegend von der Betriebsversammlung.
Definition
Bei einer Belegschaftsversammlung informiert die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte die Arbeitnehmer über betriebliche Themen. Sie dient vor allem der Kommunikation vom Unternehmen zur Belegschaft und bietet Raum für Aussprachen.
Einberufen werden können verschiedene Formen: eine Unternehmensversammlung für alle Beschäftigten, aber auch Abteilungs- oder Teilversammlungen für einzelne Gruppen.
Wichtiger Unterschied zur Betriebsversammlung: Die Belegschaftsversammlung ist kein gesetzlich geregeltes Organ der Betriebsverfassung. Das bedeutet: Beschlüsse, die rechtliche Wirkung haben sollen, können dort nicht gefasst werden. Das ist ausschließlich der Betriebsversammlung vorbehalten, sofern ein Betriebsrat besteht.
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, ist die Belegschaftsversammlung immer eine zusätzliche Veranstaltung des Arbeitgebers — sie ersetzt die Betriebsversammlung nicht. In der Praxis wird sie oft gar nicht gesondert einberufen, wenn die Geschäftsleitung bereits auf den regulären Betriebsversammlungen ausreichend zu Wort kommt.