Berufsgenossenschaft

In Kürze

Die Berufsgenossenschaft ist der gesetzliche Träger der Unfallversicherung für Arbeitnehmer in der gewerblichen Wirtschaft. Sie schützt Beschäftigte bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten — und das vollständig auf Kosten der Arbeitgeber.

Definition

Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und Pflichtvereinigungen der Unternehmer. Sie werden kraft Gesetzes gebildet und verwalten sich selbst. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Jedes Unternehmen ist automatisch Mitglied der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft — eine Zwangsmitgliedschaft, die mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit beginnt. Derzeit gibt es 13 gewerbliche Berufsgenossenschaften, die nach Branchen gegliedert sind. Daneben existieren eigene Träger für Landwirtschaft, Gartenbau und den öffentlichen Bereich.

Die Berufsgenossenschaft hat drei Kernaufgaben:

  • Prävention: Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 15 SGB VII)
  • Rehabilitation: Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitskraft nach einem Unfall
  • Entschädigung: Finanzielle Absicherung von Verletzten oder deren Hinterbliebenen

Zur Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften setzt die Berufsgenossenschaft eigene Aufsichtspersonen ein, die Betriebe kontrollieren. Bei schwerwiegenden Verstößen können Maschinen oder ganze Betriebe stillgelegt werden. Unternehmen sind nach § 19 Abs. 3 SGB VII verpflichtet, diese Aufsichtspersonen zu unterstützen.

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft tragen ausschließlich die Arbeitgeber (§§ 150 ff. SGB VII) — Arbeitnehmer zahlen nichts. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem ausgezahlten Arbeitsentgelt und einem individuellen Gefahrtarif, der die Unfallhäufigkeit im Betrieb berücksichtigt. Unternehmen müssen ihr Gesamtarbeitsentgelt jährlich bis zum 11. Februar nachweisen.

Neu gegründete Unternehmen müssen sich nach § 192 SGB VII innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Arbeitnehmer haben das Recht zu erfahren, welcher Berufsgenossenschaft ihr Arbeitgeber angehört.