In Kürze
Ein Beschluss ist die formalisierte Willensbildung eines kollektiv handelnden Gremiums. Er entfaltet rechtliche Wirkung nur bei Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen.
Definition
Der Beschluss ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die förmlich festgestellte Willensentscheidung eines betriebsverfassungsrechtlichen Gremiums mit rechtlicher Außen- oder Innenwirkung.
Ein Beschluss liegt vor, wenn eine Entscheidung in ordnungsgemäßer Sitzung mit der gesetzlich vorgesehenen Stimmenmehrheit getroffen wird.
Zu den Voraussetzungen gehören:
- ordnungsgemäße Einladung
- Mitteilung der Tagesordnung
- Beschlussfähigkeit
- ordnungsgemäße Abstimmung
Maßgeblich ist die tatsächliche Einhaltung der formellen Anforderungen unabhängig vom materiellen Inhalt der Entscheidung.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 33 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- ergänzend § 29 BetrVG
Der Beschluss begründet keine Wirksamkeit, wenn zwingende formelle Voraussetzungen fehlen.
Abzugrenzen ist der Beschluss von:
- bloßen Meinungsäußerungen ohne förmlichen Abstimmungsvorgang
In der Praxis bildet der Beschluss die verbindliche Grundlage für das Handeln des Betriebsrats gegenüber Arbeitgebern und innerorganisatorisch.