In Kürze
Belegschaftsverpflegung bezeichnet die Bereitstellung von Mahlzeiten für Beschäftigte durch den Arbeitgeber. Sie ist Teil der betrieblichen Sozialleistungen.
Definition
Unter Belegschaftsverpflegung versteht man alle Angebote eines Arbeitgebers, seinen Mitarbeitenden Mahlzeiten zur Verfügung zu stellen. Das geschieht meist in besonderen Räumen wie einer Kantine, Cafeteria oder einem Kasino.
Besonders flexibel ist das sogenannte Cafeteria-System: Hier stellen sich die Beschäftigten ihr Menü selbst zusammen. Das kommt auch besonderen Ernährungsgewohnheiten – etwa vegetarischer Kost – entgegen. Dieses System findet sich vor allem in Großbetrieben.
Kleinere und mittlere Betriebe stehen vor der Wahl, ob sie Mahlzeiten in einer eigenen Küche zubereiten oder von einem externen Anbieter beziehen. Bei der Gestaltung des Essensangebots sollten ernährungsphysiologische Grundsätze zu Qualität, Menge sowie Häufigkeit und Dauer der Mahlzeiten berücksichtigt werden.