Belegschaftsaktien

In Kürze

Belegschaftsaktien bezeichnen Unternehmensanteile, die Arbeitnehmern ihres Arbeitgebers zu besonderen Konditionen angeboten werden. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis zum ausgebenden Unternehmen.

Definition

Belegschaftsaktien sind ein arbeitsrechtliches Instrument zur kapitalmäßigen Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen. Sie bezeichnen Aktien oder vergleichbare Unternehmensanteile, die Arbeitnehmern des eigenen Unternehmens zu Sonderkonditionen überlassen werden.

Die Beteiligung vermittelt eine vermögensrechtliche Stellung, ohne arbeitsvertragliche Hauptleistungspflichten vollständig zu ersetzen. Voraussetzung ist eine unmittelbare arbeitsvertragliche Bindung der begünstigten Personen an den ausgebenden Arbeitgeber.

Der Erwerb erfolgt außerhalb der gesetzlichen Entgeltzahlung und unterliegt gesonderten vertraglichen Regelungen. Die Einräumung kann entgeltlich, verbilligt oder unentgeltlich erfolgen und ist regelmäßig an Haltefristen geknüpft.

Steuerlich begünstigt sind Belegschaftsaktien nach:

  • § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz (EStG)

Mitbestimmungsrechte bestehen bei Verteilungsgrundsätzen nach:

  • § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Belegschaftsaktien begründen keinen Anspruch auf Ausgabe oder Beibehaltung einer bestimmten Vergütungsstruktur des Arbeitgebers. Sie sind von erfolgsabhängigen Barvergütungen abzugrenzen, da sie gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaftsrechte dauerhaft vermitteln können.

In der Praxis dienen Belegschaftsaktien der Mitarbeiterbindung und der Beteiligung am langfristigen Unternehmenserfolg.