Beurteilungssysteme - Einführung

In Kürze

Ein Beurteilungssystem legt fest, wie Arbeitgeber die Leistung und das Verhalten von Beschäftigten bewerten. Die Einführung erfolgt schrittweise und bindet den Betriebsrat ein.

Definition

Wenn ein Arbeitgeber ein neues Beurteilungssystem einführen möchte, läuft dieser Prozess in der Regel in vier Phasen ab. Zunächst planen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam die Inhalte und schließen eine Betriebsvereinbarung ab. Danach folgen Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte.

In der sogenannten Pilotphase wird das System erstmals auf alle Beschäftigten angewendet und auf seine Alltagstauglichkeit geprüft. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet, die Betriebsvereinbarung bei Bedarf angepasst und das System als Dauereinrichtung festgelegt.

Die Betriebsvereinbarung sollte auch Regeln für das Beurteilungsgespräch enthalten. Dieses Gespräch — manchmal auch „Fördergespräch" genannt — blickt nicht nur auf vergangene Leistungen zurück, sondern plant auch konkrete Fördermaßnahmen für die Zukunft, etwa Schulungen oder neue Aufgabenbereiche.

Für das Beurteilungsgespräch selbst gelten wichtige Grundsätze:

  • Rechtzeitige Terminankündigung, damit sich der Mitarbeiter vorbereiten kann
  • Ruhige, ungestörte Gesprächsatmosphäre mit ausreichend Zeit
  • Gegenseitiger Respekt — beide Seiten hören einander zu und lassen sich ausreden
  • Offenes Gesprächsergebnis — die Beurteilung darf nicht bereits vorher feststehen
  • Teilnahme des Betriebsrats ist auf Wunsch des Mitarbeiters möglich; das Betriebsratsmitglied nimmt dabei die Rolle eines Zuhörers oder Moderators ein
  • Schriftliche Dokumentation der Gesprächsergebnisse im Beurteilungsbogen oder einem Protokoll