Betriebsveranstaltung

In Kürze

Bei Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflügen bleiben Zuwendungen des Arbeitgebers bis zu 110 Euro pro Person steuer- und sozialversicherungsfrei.

Definition

Eine Betriebsveranstaltung ist ein vom Arbeitgeber organisiertes Ereignis für die Belegschaft – zum Beispiel ein Betriebsausflug, eine Weihnachtsfeier oder eine Jubiläumsfeier. Was der Arbeitgeber dabei pro Teilnehmer ausgibt, gilt bis zu einem bestimmten Betrag nicht als steuerpflichtiger Lohn.

Zu den typischen Aufwendungen zählen Speisen, Getränke, Tabakwaren sowie Kosten für den äußeren Rahmen wie Raummiete oder Musik. Solange der Gesamtaufwand je Beschäftigtem den Freibetrag von 110 Euro nicht übersteigt, fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.

Überschreiten die Kosten diesen Freibetrag, wird nur der darüber hinausgehende Betrag steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann diesen Anteil nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal mit 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer) versteuern. Wählt er diese Pauschalversteuerung, bleibt der übersteigende Betrag trotzdem beitragsfrei in der Sozialversicherung.