BAföG

In Kürze

BAföG bezeichnet eine staatliche Ausbildungsförderung nach sozialrechtlichen Maßstäben. Sie dient der finanziellen Sicherung schulischer und hochschulischer Ausbildung.

Definition

BAföG ist ein sozialrechtlicher Begriff für eine staatliche Geldleistung zur individuellen Förderung schulischer und akademischer Ausbildung.

BAföG wird gewährt, wenn eine förderungsfähige Ausbildung, persönliche Eignung und wirtschaftliche Bedürftigkeit objektiv festgestellt sind.

Die Förderung erfolgt abhängig von der Ausbildungsart als Zuschuss, zinsloses Darlehen oder in kombinierter Leistungsform.

Rechtsgrundlage ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), eine spezialgesetzliche Regelung der Ausbildungsförderung.

BAföG begründet keinen Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung der erhaltenen Förderbeträge als Einkommen.

Abzugrenzen ist BAföG von:

  • privaten Studienkrediten, die ausschließlich auf zivilrechtlichen Darlehensverträgen beruhen

Die Einordnung ist praxisrelevant für Förderentscheidungen, Rückzahlungsverpflichtungen und die sozialrechtliche Beurteilung von Ausbildungsfinanzierungen.