Bundesagentur für Arbeit

In Kürze

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist der gesetzliche Träger der Arbeitslosenversicherung in Deutschland. Sie unterstützt Arbeitnehmer bei der Jobsuche, zahlt Arbeitslosengeld und bietet viele weitere Leistungen rund um Arbeit und Beruf.

Definition

Die Bundesagentur für Arbeit trägt diesen Namen seit dem 1. Januar 2004. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung – das bedeutet: Sie ist eine staatliche Einrichtung, die ihre Aufgaben eigenverantwortlich regelt. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 367 SGB III in Verbindung mit § 29 Abs. 1 SGB IV.

Die BA ist bundesweit organisiert und besteht aus mehreren Ebenen:

  • Zentrale in Nürnberg – legt die Gesamtstrategie fest
  • 10 Regionaldirektionen – früher Landesarbeitsämter genannt
  • 150 Agenturen für Arbeit mit rund 600 weiteren Standorten – früher Arbeitsämter genannt
  • 301 Jobcenter – gemeinsame Einrichtungen mit kreisfreien Städten und Landkreisen für die Grundsicherung

An der Spitze steht ein Vorstand, der die BA leitet und nach außen vertritt. Die Selbstverwaltung erfolgt durch den Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen vor Ort.

Die wichtigsten Aufgaben der BA sind:

  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Berufsberatung und Arbeitgeberberatung
  • Förderung von Berufsausbildung und beruflicher Weiterbildung
  • Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung
  • Zahlung von Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
  • Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Zahlung von Kindergeld als Familienkasse
  • Bekämpfung von Leistungsmissbrauch

Zusätzlich betreibt die BA Arbeitsmarktforschung und erstellt Arbeitsmarktstatistiken, um Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu beobachten und zu berichten.