Bundesamt für Soziale Sicherung

In Kürze

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit Sitz in Bonn ist die staatliche Aufsichtsbehörde für bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger. Es überwacht unter anderem Krankenkassen, Rentenversicherung und Unfallversicherung, die bundesweit tätig sind.

Definition

Das BAS beaufsichtigt alle Sozialversicherungsträger, deren Zuständigkeit über ein einzelnes Bundesland hinausgeht – sogenannte bundesunmittelbare Versicherungsträger. Gesetzliche Grundlage ist § 90 SGB IV.

Für Versicherungsträger, die nur innerhalb eines Bundeslandes tätig sind (landesunmittelbare Versicherungsträger), sind stattdessen die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zuständig. Erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich auf bis zu drei Länder, einigen sich die betroffenen Länder auf eine gemeinsame Aufsichtsbehörde.

Neben der Aufsicht übernimmt das BAS weitere wichtige Verwaltungsaufgaben:

  • Verwaltung des Gesundheitsfonds zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Auszahlung von Mutterschaftsgeld an Arbeitnehmerinnen ohne gesetzliche Krankenversicherung
  • Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen
  • Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung
  • Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung

Für bestimmte Bereiche – etwa die Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung – liegt die Aufsicht nicht beim BAS, sondern bei den zuständigen Bundesministerien.