In Kürze
Buchführungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Buchführung. Sie betrifft Kaufleute und bestimmte Unternehmer nach Handels- und Steuerrecht.
Definition
Buchführungspflicht ist ein handels- und steuerrechtliches Instrument zur verbindlichen Dokumentation unternehmerischer Geschäftsvorfälle. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmer zur Führung von Büchern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Pflicht liegt vor, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur systematischen Aufzeichnung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen besteht. Maßgeblich ist die Kaufmannseigenschaft oder das Überschreiten gesetzlicher Umsatz- oder Gewinngrenzen.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 238 Handelsgesetzbuch (HGB)
- §§ 140, 141 Abgabenordnung (AO)
Die Pflicht umfasst insbesondere die laufende Buchführung und die Erstellung eines Jahresabschlusses. Selbständig Tätige ohne Kaufmannseigenschaft unterliegen regelmäßig keiner Buchführungspflicht im handelsrechtlichen Sinn.
Die Buchführungspflicht begründet keine Verpflichtung zur Gewinnerzielung oder bestimmten Unternehmensform.
Abzugrenzen ist die Buchführungspflicht von:
- bloßen Aufzeichnungspflichten
Sie unterscheidet sich durch den Zwang zur doppelten Buchführung.
In der Praxis dient sie der Besteuerung, der Gläubigerinformation und der rechtlichen Kontrolle unternehmerischer Tätigkeit.