In Kürze
Welcher Rentenversicherungsträger eine Betriebsprüfung beim Arbeitgeber durchführt, hängt in der Regel von der Betriebsnummer des Arbeitgebers ab.
Definition
Bei einer Betriebsprüfung kontrolliert ein Rentenversicherungsträger, ob ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet und abgeführt hat. Die Frage, welcher Träger dabei zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach der Betriebsnummer des jeweiligen Arbeitgebers.
Neben dieser allgemeinen Regelung gibt es Sonderzuständigkeiten. So ist etwa für bestimmte Branchen und Beschäftigtengruppen ein spezieller Träger zuständig, der diese Prüfungen übernimmt.