In Kürze
Brainstorming ist eine Kreativitätsmethode, bei der eine Gruppe gemeinsam möglichst viele Ideen zu einem Problem sammelt — ohne Kritik und ohne Bewertung während der Sammlung. Sie wird im Betrieb zur Vorbereitung von Entscheidungen, Problemlösungen und Konzepten eingesetzt.
Definition
Das Wort Brainstorming kommt aus dem Englischen: brain (Verstand) und storming (stürmen). Es ist die in der betrieblichen Praxis am häufigsten eingesetzte Kreativitätstechnik und wird vor allem dann genutzt, wenn neue oder ungewöhnliche Lösungswege gesucht werden.
In einer Gruppe regen sich die Teilnehmenden gegenseitig zu neuen Ideen an. Dadurch entstehen insgesamt mehr verwertbare Ergebnisse, als wenn jeder allein arbeiten würde. Die ideale Gruppengröße liegt bei 5 bis 10 Personen, möglichst aus verschiedenen Fachbereichen.
Ablauf: Vor der Sitzung wird das Problem analysiert und bei Bedarf in Teilprobleme aufgeteilt. Die Durchführung erfolgt zeitlich begrenzt und nach vorab bestimmten Verfahrensregeln. In der Sitzung selbst werden alle Ideen sichtbar für alle festgehalten. Danach werden die Vorschläge gesichtet, gruppiert und bewertet — zum Beispiel nach Originalität, Umsetzbarkeit und Wirksamkeit.
Wichtige Regeln während des Brainstormings:
- Jede Idee ist willkommen, egal wie ungewöhnlich sie ist.
- Es zählt die Menge der Ideen, nicht die Qualität.
- Kritik und Killerphrasen sind verboten.
- Ideen anderer dürfen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
- Jeder bringt immer nur eine Idee auf einmal ein.
Vorteile: einfache Vorbereitung, geringer Aufwand, viele Ideen in kurzer Zeit, gute gegenseitige Anregung durch Gruppendynamik.
Nachteile: wenig optische Reize bei abstrakter Darstellung, teils aufwändige Nachbearbeitung bei großen Ideenmengen, zurückhaltende Personen äußern ungewöhnliche Ideen seltener.
Abzugrenzen ist Brainstorming von moderierten Workshops und strukturierten Innovationsverfahren. Die Methode hat keine unmittelbare Entscheidungswirkung im Unternehmen. Arbeitszeitliche Einordnung und Teilnahme richten sich nach der bestehenden Arbeitsorganisation und Weisungsstruktur des Betriebs.
Im deutschen Arbeitsrecht bestehen keine Rechtsnormen zur Ausgestaltung oder Verpflichtung zum Brainstorming. Der Begriff begründet daher keinen individuellen oder kollektiven Anspruch auf Umsetzung oder Beteiligung.