In Kürze
Der BIC ist ein standardisierter Code zur eindeutigen Identifikation von Kreditinstituten im Zahlungsverkehr. Er dient der technischen Zuordnung von Zahlungsvorgängen.
Definition
BIC ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen international standardisierten Identifikationscode zur eindeutigen Kennzeichnung von Kreditinstituten im Zahlungsverkehr.
Der BIC liegt vor, wenn ein Kreditinstitut anhand eines normierten alphanumerischen Codes identifizierbar ist. Der Code besteht aus acht oder elf Stellen und bildet Institut, Land, Ort und gegebenenfalls Filiale ab.
Seine Verwendung dient der fehlerfreien Weiterleitung und Abwicklung von Zahlungsaufträgen zwischen beteiligten Finanzinstituten. Der BIC wird von der internationalen Organisation SWIFT zentral vergeben und verwaltet.
Er kann im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr technisch eingesetzt werden. Der BIC begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Durchführung oder Annahme einer Zahlung.
Abzugrenzen ist der BIC von:
- der IBAN, die das konkrete Zahlungskonto bezeichnet
BIC ist funktional dem Zahlungsinstitut zugeordnet und nicht der einzelnen Vertragspartei. Seine Angabe kann abhängig vom Zahlungssystem erforderlich oder entbehrlich sein.
Der BIC ist praxisrelevant für die korrekte technische Abwicklung bankgestützter Zahlungsvorgänge.