Betriebliche Weiterbildung

In Kürze

Betriebliche Weiterbildung umfasst qualifizierende Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Sie dient der Anpassung, Erhaltung oder Erweiterung beruflicher Kenntnisse von Beschäftigten.

Definition

Betriebliche Weiterbildung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Maßnahmen zur Weiterentwicklung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten von Arbeitnehmern im bestehenden Arbeitsverhältnis.

Die Betriebliche Weiterbildung liegt vor, wenn Qualifizierungsmaßnahmen auf vorhandene Berufsbildung aufbauen und betrieblich veranlasst sind. Erfasst sind sowohl innerbetriebliche als auch außerbetriebliche Maßnahmen mit Bezug zur ausgeübten Tätigkeit.

Die Betriebliche Weiterbildung setzt voraus, dass Inhalt, Ziel oder Organisation dem betrieblichen Qualifikationsbedarf dienen. Sie erfolgt regelmäßig während der Arbeitszeit oder mit arbeitgeberseitiger Unterstützung.

Rechtsgrundlage für Beteiligungsrechte ist das Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere:

  • §§ 96 bis 98 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Ein individueller Anspruch auf Durchführung besteht nur bei entsprechender kollektivrechtlicher oder vertraglicher Regelung.

Abzugrenzen ist die Betriebliche Weiterbildung von:

  • der erstmaligen Berufsausbildung
  • rein privaten Bildungsmaßnahmen

Sie ist in der Praxis relevant für Qualifikationsanpassung, Personalentwicklung und betriebliche Mitbestimmung.