Brückenteilzeit

In Kürze

Brückenteilzeit ist eine gesetzlich geregelte Form befristeter Arbeitszeitreduzierung. Sie ermöglicht die automatische Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit.

Definition

Brückenteilzeit ist ein arbeitsrechtliches Modell der zeitlich befristeten Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit. Es handelt sich um eine gesetzlich ausgestaltete Teilzeitform mit festgelegtem Beginn und vorab bestimmtem Ende.

Die Arbeitszeit wird für mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre reduziert. Tatbestandlich erforderlich ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten Dauer.

Die Ausgestaltung setzt voraus, dass der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Brückenteilzeit begründet einen Anspruch auf Rückkehr zur zuvor vereinbarten Arbeitszeit nach Fristablauf. Ein Anspruch auf Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz ist nicht verbunden.

Abzugrenzen ist Brückenteilzeit von:

  • der dauerhaften Teilzeit nach § 8 TzBfG

In der Praxis dient Brückenteilzeit der zeitlich begrenzten Anpassung der Arbeitszeit an persönliche Lebensphasen.