Basiszinssatz

In Kürze

Der Basiszinssatz ist eine gesetzlich festgelegte rechnerische Bezugsgröße für Zinsen. Er wird halbjährlich angepasst und dient insbesondere der Bestimmung von Verzugszinsen.

Definition

Der Basiszinssatz ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine gesetzlich normierte variable Rechengröße zur Bestimmung gesetzlicher und vertraglicher Zinssätze.

Der Basiszinssatz liegt vor, wenn ein Zinssatz als Ausgangswert für gesetzlich geregelte Zinsfolgen herangezogen wird. Voraussetzung ist eine halbjährliche Festlegung anhand der Bezugsgröße der Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank.

Die Anpassung erfolgt jeweils zum ersten Januar und zum ersten Juli eines Kalenderjahres.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 288 BGB

Der Basiszinssatz begründet keinen eigenständigen Zahlungs- oder Zinsanspruch.

Abzugrenzen ist der Basiszinssatz von:

  • vertraglich vereinbarten Sollzinssätzen
  • vertraglich vereinbarten Habenzinssätzen

In der Praxis dient der Basiszinssatz insbesondere der einheitlichen Berechnung von Verzugszinsen.