BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

In Kürze

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Bundesbehörde, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit berät. Sie forscht, entwickelt Lösungen und bringt ihr Wissen in die betriebliche Praxis.

Definition

Die BAuA ist eine sogenannte Ressortforschungseinrichtung des Bundes. Das bedeutet: Sie arbeitet wissenschaftlich, steht aber im Dienst der Bundesregierung und unterstützt vor allem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Ihre Kernaufgaben umfassen drei Bereiche: Politikberatung auf wissenschaftlicher Grundlage, die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (zum Beispiel Mitwirkung bei Gesetzen und Normen) sowie den Transfer von Forschungsergebnissen in Betriebe und Verwaltungen.

Die BAuA erkennt frühzeitig Risiken für die Gesundheit von Beschäftigten, entwickelt Vorschläge für den vorbeugenden Arbeitsschutz und fördert die betriebliche Gesundheitsförderung. Ihre Ergebnisse macht sie der Öffentlichkeit zugänglich.

Bei der BAuA sind mehrere Fachausschüsse angesiedelt, die Expertinnen und Experten aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammenbringen. Diese Ausschüsse erarbeiten technische Regeln und Empfehlungen, die in der Praxis, bei Behörden und in der Rechtssetzung eine wichtige Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed)
  • Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) – Grundlage: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) – Grundlage: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
  • Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) – Grundlage: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) – Grundlage: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Auf internationaler Ebene arbeitet die BAuA unter anderem im europäischen Netzwerk nationaler Arbeitsschutzforschungsinstitute (PEROSH) mit und ist als Kooperationszentrum der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt.